Arbeitsrecht

Bildungsteilzeit: Auszeitmöglichkeiten für Bildung ausgeweitet

Mag. Stefan Schuster

Das SRÄG 2013 wurde nach einiger Vorlaufzeit nunmehr im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.1 Kernpunkte dieses Gesetzespaketes stellen die Einführung einer neuen bezahlten "Teilfreistellung" für Bildungszwecke, der sog Bildungsteilzeit, eine Verschärfung der Voraussetzungen für das herkömmliche Weiterbildungsgeld (Bildungskarenz) und die Einführung eines Fachkräftestipendiums dar. Der Beitrag stellt die detaillierten Bestimmungen dar und geht auf sich stellende Zweifelsfragen kurz ein.

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Artikel-Nr.
RdW 2013/288

17.05.2013
Heft 5/2013
Autor/in
Stefan Schuster

Mag. Stefan Schuster, LL.M. MBA MSc ist Steuerberater in Wien sowie Leiter des Center of Expertise und Investmentmanagement eines Telekommunikationsunternehmens. Er ist stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Arbeits- und Sozialrecht und im Fachsenat für Steuerrecht (Lohnsteuer und Verfahrensrecht) der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer tätig. Zudem ist er allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger, Vortragender, Herausgeber und Autor zahlreicher Beiträge in Fachpublikationen.