Das SRÄG 2013 wurde nach einiger Vorlaufzeit nunmehr im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.1 Kernpunkte dieses Gesetzespaketes stellen die Einführung einer neuen bezahlten "Teilfreistellung" für Bildungszwecke, der sog Bildungsteilzeit, eine Verschärfung der Voraussetzungen für das herkömmliche Weiterbildungsgeld (Bildungskarenz) und die Einführung eines Fachkräftestipendiums dar. Der Beitrag stellt die detaillierten Bestimmungen dar und geht auf sich stellende Zweifelsfragen kurz ein.
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