Im Rahmen von Lohnabgabenprüfungen komme es regelmäßig vor, dass die Prüforgane bei Fragen zur Umqualifizierung sich lediglich mit der Frage der Lohnsteuer auseinandersetzen und daraus die Pflichtversicherung als echter Dienstnehmer nach dem ASVG ableiten. Der VwGH habe sich so einen Fall angesehen und dies sehr kritisch betrachtet (VwGH 14. 4. 2023, Ra 2020/08/0099).
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