Internationales Steuerrecht

Block: Kein Verbot der juristischen Doppelbesteuerung im Binnenmarkt

Univ.-Prof. DDr. Georg Kofler, LL.M. / Mag. Vanessa Metzler, LL.M.

Die Art 56 EG und 58 EG sind dahin auszulegen, dass sie einer Regelung eines Mitgliedstaats wie der im Ausgangsverfahren fraglichen nicht entgegenstehen, nach der bei der Berechnung der Erbschaftsteuer, die von einem Erben mit Wohnsitz in diesem Mitgliedstaat auf Kapitalforderungen gegen ein in einem anderen Mitgliedstaat ansässiges Finanzinstitut geschuldet wird, die in dem anderen Mitgliedstaat entrichtete Erbschaftsteuer auf die im erstgenannten Mitgliedstaat geschuldete Erbschaftsteuer nicht angerechnet wird, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt seines Ablebens seinen Wohnsitz im erstgenannten Mitgliedstaat hatte.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2009/471

04.05.2009
Heft 9/2009
Autor/in
Vanessa Metzler

Mag. Vanessa Metzler, LL.M., lehrt an der Wirtschaftsuniversität Wien und ist Mitarbeiterin in der Abteilung für Internationales Steuerrecht im BMF.

Georg Kofler

Univ.-Prof. DDr. Georg Kofler, LL.M. (NYU) ist Professor für Internationales Steuerrecht an der WU Wien. Er ist in mehreren internationalen Gremien aktiv und leitet etwa die ECJ Task Force der CFE Tax Advisers Europe, ist stellvertretender Vorsitzender des Permanent Scientific Committee der International Fiscal Association (IFA) und Mitglied des D-A-CH-Steuerausschusses.