Info aktuell / Finanzverwaltung

BMF-Anfragebeantwortung zu Ressourcen für begleitende Kontrolle

Bearbeiterin: Sabine Sadlo

1. Wie viel Personal (VBÄ) wird für die begleitende Kontrolle in den Jahren 2019 bis 2022 nach derzeitiger Planung eingesetzt und aus welchen Bereichen wird dieses abgestellt?

Die begleitende Kontrolle (§ 153a ff BAO) stellt eine Alternative zur klassischen Außenprüfung nach § 147 ff BAO dar und wird in erster Linie von der Großbetriebsprüfung im Namen und Auftrag der sachlich zuständigen Finanzämter vollzogen. Die Großbetriebsprüfer führen sowohl Außenprüfungen als auch begleitende Kontrollen durch. Nachdem die Unternehmen, die an der begleitenden Kontrolle teilnehmen, aus dem Kreis jener Unternehmen stammen, die von der Großbetriebsprüfung geprüft werden, kommt es nur zu einer Aufgabenumschichtung (statt Außenprüfung - begleitende Kontrolle) und zu keiner Aufgabenerweiterung. Die Finanzämter sind von der begleitenden Kontrolle nur im Zusammenhang mit dem Aufnahmeprozess und dem Beendigungsprozess betroffen. Diese Aufgaben werden in den Teams Betriebsveranlagung/Prüfung der Finanzämter (Innendienst) abgewickelt und führen zu keiner Personalabstellung.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ÖStZ 2019/190

09.04.2019
Heft 6/2019