Info aktuell / Finanzverwaltung

BMF-Anfragebeantwortung zum "Gebäudestandard Bronze" als Mindestvoraussetzung für die erweiterte beschleunigte Gebäudeabschreibung

Bearbeiterin: Sabine Sadlo

Mit der Novellierung des EStG im Zuge des Wohnbau-Pakets (BGBl I 2024/36 vom 18. 4. 2024, zum Nationalratsbeschluss siehe ÖStZ 2024/111) wurde ua die beschleunigte Absetzbarkeit von Sanierungsmaßnahmen, die nach dem Umweltförderungsgesetz unterstützt werden, geschaffen. Für Wohnneubauten kann im Zeitraum 31. 12. 2023 bis 1. 1. 2027 die beschleunigte Abschreibung für Abnutzung geltend gemacht werden. Dies gilt nur für Wohngebäude, die zumindest dem "Gebäudestandard Bronze" nach dem auf der OIB-Richtlinie 6, OIB-330.6-026/19, basierenden "klimaaktiv Kriterienkatalog in der aktuellen Version 2020" des BMK entsprechen.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ÖStZ 2024/272

14.06.2024
Heft 11/2024