Die deutsche Bundesregierung hat einen Diskussionsentwurf einer aktualisierten Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung vorgelegt. Darin werden dem Steuerpflichtigen bestimmte Aufzeichnungspflichten auferlegt. Die Verordnung soll die Empfehlungen der OECD zu Aktionspunkt 13 der BEPS-Initiative umsetzen. Wie der Beitrag zeigt, besteht noch erheblicher Diskussions- und Nachbesserungsbedarf, vgl dazu ausführlich auch Schnorberger/Haverkamp, BB 20/2017, 1111.
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