Info aktuell / Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht / Sonstiges

BMF-Erlass betreffend neuer Rückerstattungszinsen

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Hat ein Unternehmen während der Corona-Pandemie zu Unrecht finanzielle Leistungen von der COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) erhalten, entsteht ab 1. 8. 2024 in diesem Ausmaß ein öffentlich-rechtlicher Rückerstattungsanspruch (§§ 13 ff COFAG-NoAG). Die Rückerstattung ist vom zuständigen Finanzamt mit Bescheid festzusetzen und ab dem Zeitpunkt der Auszahlung bis zur Bekanntgabe des Festsetzungsbescheides zu verzinsen. Mit dem gegenständlichen Erlass hat das BMF die Höhe der Rückerstattungszinsen nun mit 5,88 % (bzw 4,88 %, wenn ein Teil des Betrages beihilfenrechtlich als finanzielle Leistung zusteht) in der Findok kundgemacht. (Erlass des BMF vom 9. 8. 2024, 2024-0.584.522, BMF-AV Nr. 106/2024)

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2024/452

12.09.2024
Heft 9/2024