In der Information des BMF vom 6. 12. 2023, 2023-0.865.584, "Umfassende Amtshilfe im Bereich Steuern vom Einkommen (1. Jänner 2024)" sind Belarus und Russland weiterhin als Staaten aufgelistet, mit denen eine umfassende Amtshilfe besteht. Die Info enthält jedoch die Anmerkung, dass Österreich mit Belarus und Russland seit März 2022 keine Informationen austauscht. Im Rahmen dieser Information sollen nunmehr die sich daraus ergebenden ertragsteuerlichen Auswirkungen dargelegt werden.
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