Steuerrecht

BMF-Infos zum Coronavirus

Dr. Martin Atzmüller / Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr

Bereits am 14. 3. 2020, also am Tag der Verschärfung der Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus, veröffentlichte das BMF eine erste Information, die sodann am 24. 3. 2020 erweitert wurde.1 Übergeordnetes Ziel der BMF-Informationen ist es, auf die massiven Ertragseinbrüche, Liquiditätsengpässe und möglichen Zahlungsverzögerungen bei Unternehmen möglichst rasch und unbürokratisch zu reagieren.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2020/230

24.04.2020
Heft 4/2020
Autor/in

Dr. Martin Atzmüller ist Fachexperte in der Steuersektion des Bundesministeriums für Finanzen.

Gunter Mayr

Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr ist Sektionschef für Steuerpolitik und Steuerrecht im Bundesministerium für Finanzen und lehrt am Institut für Finanzrecht der Universität Wien.