Steuerrecht

BMF: Satzungsgemäße Zuwendungen auch bei Kapitalgesellschaften schenkungssteuerfreiParlamentarische Anfragebeantwortung zur „Homepage-Affäre“ und zur Befangenheit

o. Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt

Anlässlich der „Homepage-Affäre“ des Finanzministers erklärte das BMF unter Hinweis auf die Stiftungsrichtlinien, dass auch satzungsgemäße Zuwendungen eines Vereines nicht der Schenkungssteuer unterliegen. Nunmehr liegt eine parlamentarische Anfragebeantwortung vor, in der das BMF diese Rechtsauffassung auf Zuwendungen von Kapitalgesellschaften ausdehnt (ist ihre Behandlung „gleich jenen wie bei Vereinen“). De facto sind danach auch Kapitalgesellschaften von der Schenkungssteuer ausgenommen.

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Artikel-Nr.
RdW 2003/586

17.11.2003
Heft 11/2003
Autor/in
Werner Doralt

em. o.Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt lehrt an der Universität Wien Finanzrecht.