Durch das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreibender Steuergestaltungen vom 21. 12. 20191 wurde die DAC6-Richtlinie (EU) 2018/822 vom 25. 5. 20182 in nationales Recht umgesetzt. Sinn und Zweck der Regelungen ist es, früher als bislang auf unerwünschte Steuergestaltungen reagieren zu können;
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