Steuerrecht / Blick nach Deutschland

BMF-Schreiben vom 29. 3. 2021 zur Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (§§ 138d ff AO)

Udo Eversloh

Durch das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreibender Steuergestaltungen vom 21. 12. 20191 wurde die DAC6-Richtlinie (EU) 2018/822 vom 25. 5. 20182 in nationales Recht umgesetzt. Sinn und Zweck der Regelungen ist es, früher als bislang auf unerwünschte Steuergestaltungen reagieren zu können;

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Artikel-Nr.
RdW 2021/307

27.05.2021
Heft 5/2021
Autor/in
Udo Eversloh

Udo Eversloh, Rechtsanwalt i.R. und Fachpublizist in Köln war jahrelang Ressortleiter Steuerrecht der deutschen Fachzeitschrift Betriebs-Berater. Er ist Autor etlicher Fachbeiträge und Kommentierungen zum Steuer- und Gesellschaftsrecht sowie zum Recht der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und tritt auch als Referent bei Seminaren für Angehörige der steuerberatenden Berufe auf.