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BMF: UmgrStR-Wartungserlass 2020

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Durch diesen Erlass erfolgen in den UmgrStR 2002 neben der laufenden Wartung die Anpassung an die seit der letzten Wartung erfolgten rechtlichen Änderungen, insbesondere durch das Steuerreformgesetz 2020, BGBl I 2019/103, sowie sonstige allgemeine Wartungen, Klarstellungen, formale Anpassungen und Fehlerkorrekturen. Erlass des BMF vom 30. 10. 2020, 2020-0.625.777, BMF-AV Nr 172/2020.

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Artikel-Nr.
RdW 2020/625

18.12.2020
Heft 12/2020