Info aktuell / Wirtschaftsrecht / Sonstiges

BMF: WiEReG - neuer Leitfaden

Bearbeiterinnen: Sabine Kriwanek / Barbara Tuma

Mit dem WiEReG, BGBl I 2017/136, wurde ein Register eingerichtet, in das die (direkten und indirekten) wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, anderen juristischen Personen und Trusts eingetragen werden. Das Register dient der Verhinderung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung, indem alle inländischen zuständigen Behörden, die Geldwäschemeldestelle und alle inländischen "Verpflichteten" iSd § 9 Abs 1 WiEReG darauf zugreifen können.

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Artikel-Nr.
RdW 2018/567

20.12.2018
Heft 12/2018