Wirtschaftsrecht

Börsekurs und UnternehmenswertEine neue Entscheidung des deutschen BVerfG

Christian Nowotny

Nach einer Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts ist bei gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen, die das Ausscheiden von Gesellschaftern zur Folge haben, die Höhe einer angemessenen Abfindung aufgrund einer Unternehmensbewertung nach anerkannten Methoden oder gegebenenfalls nach dem höheren Börsekurs zu bemessen.

In einer Abhandlung über die Bedeutung einer Unternehmensbewertung für die Kaufpreisfindung schließt G. TICHY 1) seinen Überblick mit folgender Feststellung:„Die Bewertung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen hat den ,inneren Wert‘ beruhend auf der Ertragskraft des Unternehmens zum Resultat, unabhängig davon, ob der Markt im Zeitpunkt der Bewertung bereit ist, diesen Wert als Preis zu bezahlen oder nicht, und letztlich unabhängig davon, aus welchen Gründen dies so ist (da es ja auch Markteinflüsse gibt, die weder mit dem Unternehmen selbst noch mit der Position der Kontrahenten zusammenhängen müssen und dennoch die Preisbildung beeinflussen).“

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Artikel-Nr.
RdW 1999, 761

15.12.1999
Heft 12/1999
Autor/in
Christian Nowotny

em. o. Univ.-Prof. Dr. Christian Nowotny ist Professor am Institut für Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien; Mitglied des Fachsenats für Handelsrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und Mitglied des Prüfungsausschusses der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.