Steuerrecht aktuell

Bonusmeilen: Steuerpflichtiger Sachbezug, jedoch keine Lohnsteuerpflicht

Dr. Christian Prodinger

Der Verwaltungsgerichtshof hat nunmehr die Rechtsfrage der Steuerpflicht von Bonusmeilen entschieden. Er kommt zur Auffassung, dass Bonusmeilen zwar grundsätzlich einen steuerpflichtigen Sachbezug darstellen. Im Einklang mit der sonstigen Judikatur ist ein Zufluss des Sachbezugs jedoch erst bei Verwendung der Bonusmeilen für einen Freiflug gegeben. Da der Sachbezug von dritter Seite zufließt, ist die Versteuerung im Veranlagungsweg durchzuführen. Daher ergibt sich keine Verpflichtung des Dienstgebers zum Einbehalt von Lohnsteuer und zur Abfuhr von Dienstgeberbeitrag und Dienstgeberzuschlag.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2010/611

02.07.2010
Heft 13/2010
Autor/in
Christian Prodinger

Dr. Christian Prodinger ist Steuerberater in Wien. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Umstrukturierungen, Immobilienbesteuerung, Leasing und Rechtsmittel sowie die Kollegenberatung.