(Schlager-Haider, RWZ 2013/78, S. 302)
Die Notwendigkeit eines Enforcement-Verfahrens könne zum einen daran gemessen werden, ob es positiv auf die Qualität der Jahresabschlüsse wirkt; zum anderen könne analysiert werden, ob die aufgedeckten Fehler wesentlich sind. Die Autorin erhebt anhand einer Analyse der von der DPR veröffentlichten Fehlerbekanntmachungen, ob eine Enforcement-Behörde nach dem in D und Ö gewählten Modell zur Aufdeckung wesentlicher Fehler in bereits geprüften Jahresabschlüssen beitrage.
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