Arbeitsrecht

Bring Your Own Device

Dr. Andreas Gerhartl

Bring Your Own Device (BYOD) ist die Bezeichnung für die Integration privater mobiler Endgeräte wie Laptops, Tablets oder Smartphones in die Netzwerke von Unternehmen oder Schulen, Universitäten, Bibliotheken und anderen (Bildungs-)Institutionen. Der folgende Beitrag widmet sich dabei auftretenden arbeitsrechtlichen Fragestellungen.

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Artikel-Nr.
RdW 2017/511

31.10.2017
Heft 10/2017
Autor/in
Andreas Gerhartl

Dr. Andreas Gerhartl ist Mitarbeiter des Büros der Landesgeschäftsführung des AMS Niederösterreich.

Arbeitsschwerpunkte:
Arbeits- und Sozialrecht, Vergaberecht, Daten­­schutz­recht.