(Markowetz, SWK 28/2008, S 747)
Aufgrund der Neufassung des § 16 Abs 1 Z 8 lit b EStG durch das SchenkMG 2008 soll die AfA des Rechtsvorgängers (hinsichtlich der Bemessungsgrundlage und des AfA-Betrages) nach Art einer Buchwertfortführung im betrieblichen Bereich bis zur Vollabschreibung fortgesetzt werden. Es stellt sich die Frage der Abzugsfähigkeit von Erwerbsaufwendungen, die auch beim unentgeltlichen Erwerb anfallen (etwa Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühr, Notarkosten).
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