Im Rahmen des (Doppel-)Budgets 2025/2026 wurde auch ein umfangreiches Budgetbegleitgesetz 2025 (BudBG 2025) beschlossen,1 das im Abschnitt "Finanzen" die Änderungen im Steuerrecht enthält. Nach einem Überblick werden wichtige Neuerungen, wie insb bei der GrESt, noch etwas ausführlicher beleuchtet.
Auf dem Regierungsprogramm 2025-2029 lastet der Druck des "Budgets".2 Die Bundesregierung möchte dieses "sanieren" und mit dem (Doppel-)Budget 2025/2026 (und dem Bundesfinanzrahmen bis 2029) die budgetäre "Trendwende" herbeiführen.3 Auf gesamtstaatlicher Ebene werden 2025 daher 6,4 Mrd € und 2027 insgesamt 8,7 Mrd € konsolidiert. Erste Konsolidierungsschritte brachte die Bundesregierung bereits zwei Tage nach ihrer Angelobung auf den Weg;4 das Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 (BMSG 2025) wurde sodann auch im Eilzugstempo parlamentarisch beschlossen.5 Dem folgte noch das Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 Teil II (BMSG 2025 II),6 das steuerlich neben der Anhebung der Zwischensteuer bei Privatstiftungen von 23 % auf 27,5 % vor allem eine Nachholung der Valorisierungen der Bundesgebühren vorsieht.
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