Der dringende Budgetkonsolidierungsbedarf der neuen Bundesregierung machte bereits im März 2025 das erste Gesetzespaket notwendig. Mit dem Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 20251 wurden die ersten abgabenrechtlichen Schritte zur Reduktion des Budgetdefizits gesetzt.
Mit dem Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 wurden die ersten Regelungen zur erforderlichen Budgetkonsolidierung im Parlament beschlossen. Im Bereich des Abgabenrechts wurden folgende Änderungen vorgenommen:
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