Wirtschaftsrecht

Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe

Dr. Christian Handig

Die mit Abstand größte Zahl an Gewerben, die angemeldet werden, sind freie Gewerbe. Aber nicht nur die Zahl der Anmeldungen überragt jene der reglementierten Gewerbe bei Weitem, Gleiches gilt auch für das Zahlverhältnis zwischen den Wortlauten von freien und reglementierten Gewerben. Ein Makel der freien Gewerbe war bisher, dass diese Wortlaute im Bundesgebiet nicht einheitlich vergeben wurden. Mit dem 1. 3. 2013 wurde dieser Makel durch die neue "bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbewortlaute"1 für zukünftige freie Gewerbe beseitigt.2 Diese ist auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ) abrufbar.3

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Artikel-Nr.
RdW 2013/68

19.02.2013
Heft 2/2013
Autor/in
Christian Handig

Dr. Christian Handig ist stellvertretender Leiter der Abteilung Rechtspolitik der Wirtschaftskammer Wien, berät vor allem Unternehmer und begutachtet Entwürfe für Richtlinien und Gesetze; er ist auch Herausgeber und Fachautor im Bereich Wirtschaftsrecht sowie Redakteur der Zeitschrift ipCompetence.

Publikationen im Gewerberecht (ua):
Gewerberechtsnovelle 2002 – Ein kurzer Überblick, RdW 2002/488, 522; Gewerberechtsnovelle 2007 – Ein kurzer Überblick, RdW 2008/202, 253 und Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe, RdW 2013/68, 69.