(Billig, taxlex 10/2009, S. 443)
Aufgrund der im dt ErbStG enthaltenen Regelung des § 20 Abs 6 Satz 2 haften in Deutschland ansässige Kreditinstitute unter bestimmten Voraussetzungen für die Erbschaftssteuer eines nicht im Geltungsbereich dieses Gesetzes wohnhaften Erbens. Nunmehr hat der BFH in seinem Urteil vom 12. 3. 2009, II R 51/07, offene Fragen zum Umfang dieser Haftung beantwortet und damit allerdings eine Haftungserweiterung erreicht. Betroffen von dieser Entscheidung sind alle in Deutschland tätigen Banken, sodass das Urteil lt Billig auch außerhalb Deutschlands von Interesse sein dürfte.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.