Steuerrecht / Blick nach Deutschland

Bundesverfassungsgericht: Einheitsbewertung von Grundvermögen ist verfassungswidrig

Udo Eversloh

Das BVerfG hat durch Urteil vom 10. 4. 2018 die Ausgestaltung der Grundsteuer bzgl der Bewertung von bebauten Grundstücken in den "alten" Bundesländern jedenfalls seit 2002 für verfassungswidrig erklärt.1 Der Gesetzgeber muss bis zum 31. 12. 2019 eine Neuregelung vornehmen. Kommt er dem nach, können die beanstandeten Bewertungsregeln noch für weitere fünf Jahre fortgelten, aber nicht länger als bis zum 31. 12. 2024. Die Grundaussagen des Urteils, dessen Rechtsfolgen sowie verschiedene Reformmodelle werden im Folgenden dargestellt.

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Artikel-Nr.
RdW 2018/251

21.05.2018
Heft 5/2018
Autor/in
Udo Eversloh

Udo Eversloh, Rechtsanwalt i.R. und Fachpublizist in Köln war jahrelang Ressortleiter Steuerrecht der deutschen Fachzeitschrift Betriebs-Berater. Er ist Autor etlicher Fachbeiträge und Kommentierungen zum Steuer- und Gesellschaftsrecht sowie zum Recht der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und tritt auch als Referent bei Seminaren für Angehörige der steuerberatenden Berufe auf.