Oftmals seien Reihengeschäfte, vor allem für mittlere Unternehmer in grenzüberschreitenden Reihengeschäften, mit administrativen Aufwendungen verbunden, weil derartige Geschäfte zu umsatzsteuerrechtlichen Registrierungs- und Erklärungspflichten in anderen Mitgliedstaaten führen können. Um dies in bestimmten Konstellationen innerhalb der EU zu vermeiden, bestehe eine Vereinfachungsregelung für Dreiecksgeschäfte. Ein aktuelles EuGH-Judikat erschwere die Anwendung jedoch.
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