Die fremdübliche Gestaltung konzerninterner Finanztransaktionen sei regelmäßig thematischer Schwerpunkt in der Außenprüfung. Neben Finanzierungsinstrumenten wie langfristige Darlehensvereinbarungen, Garantien oder Absicherungsgeschäfte werde auch das kurzfristige Liquiditätsmanagement internationaler Konzerne - in der Gestaltungsform Cash-Pool (CP) - einer prüfenden Betrachtung unterzogen. Dabei stehe sowohl die fremdübliche Verzinsung eingelegter oder entliehener Mittel sowie die angemessene Vergütung des CP-Betreibers im Fokus als auch die Thematik, wie Einlagenstände zu qualifizieren seien, die über einen tatsächlichen Liquiditätsbedarf hinausgehen und längere Zeit im CP verweilen würden.
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