Das CBCR-VG1 sieht für bestimmte Unternehmen die Verpflichtung vor, einen Ertragsteuerinformationsbericht beim Firmenbuchgericht zur öffentlichen Einsicht offenzulegen. Der gegenständliche Beitrag gibt einen Überblick über das CBCR-VG und erläutert dessen Bestimmungen vor seinem unionsrechtlichen Hintergrund und Zielsetzung.
Das CBCR-VG geht auf die EU-Änderungsrichtlinie zur Bilanzrichtlinie (im Folgenden: EU-Änderungsrichtlinie BilRi)2 zurück und sieht für bestimmte Unternehmen (Gesellschaften und Zweigniederlassungen) die Verpflichtung zur Offenlegung eines Ertragsteuerinformationsberichts (EIB) beim Firmenbuchgericht vor. In erster Linie zielt das Gesetz auf grenzüberschreitend tätige Unternehmen ab, deren (konsolidierte) Umsatzerlöse mehr als 750 Mio € betragen.
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