Das "Committee of European Audit Oversight Bodies" (CEAOB) äußerte sich erstmals im Rahmen einer Richtlinie zu Auslegungsfragen der AP-VO (EU) hinsichtlich der Honorarbegrenzung bei der Erbringung von Nichtprüfungsleistungen durch den Abschlussprüfer ("fee cap"). Der Beitrag geht auf die Rechtsgrundlagen des "fee cap" ein und gibt die Inhalte der CEAOB-Richtlinie zusammengefasst wieder.
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