Seit Anfang 2024 seien neue Meldepflichten in Kraft. Das Zentraleuropäische Zahlungsinformationssystem (CESOP) verpflichte Zahlungsdienstleister zur Abgabe von CESOP-Meldungen, wenn in einem Quartal mehr als 25 grenzüberschreitende Zahlungen an denselben Zahlungsempfänger getätigt würden. Der Beitrag setzt sich kritisch mit den CESOP-Meldepflichten auseinander und gibt praktische Einblicke in die Schwierigkeiten, mit denen betroffene Unternehmen konfrontiert werden könnten.
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