Ein Vorbild für Österreich?
Am 21. Mai 2021 hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) beschlossen. Die notwendige Zustimmung durch den Bundesrat erfolgte am 25. Juni 2021.1 Herzstück des KöMoG ist die Einführung einer Option zur Körperschaftsbesteuerung für Personengesellschaften. Erstmals in der Geschichte des deutschen KStG erhalten dadurch Personengesellschaften die Möglichkeit, dieselben ertragsteuerlichen Regelungen in Anspruch zu nehmen wie Kapitalgesellschaften. Der Beitrag beleuchtet das Optionsmodell und geht dabei auch der Frage nach, ob der deutsche Vorstoß als Vorbild für Österreich dienen sollte.
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