Steuerrecht

"Check the box in Germany": Deutschland führt optionale Körperschaftsbesteuerung für Personengesellschaften ein

Univ.-Prof. Dr. Daniela Hohenwarter-Mayr, LL.M. / Univ.-Ass. Magdalena Holzer, MSc (WU), BSc (WU)

Ein Vorbild für Österreich?

Am 21. Mai 2021 hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) beschlossen. Die notwendige Zustimmung durch den Bundesrat erfolgte am 25. Juni 2021.1 Herzstück des KöMoG ist die Einführung einer Option zur Körperschaftsbesteuerung für Personengesellschaften. Erstmals in der Geschichte des deutschen KStG erhalten dadurch Personengesellschaften die Möglichkeit, dieselben ertragsteuerlichen Regelungen in Anspruch zu nehmen wie Kapitalgesellschaften. Der Beitrag beleuchtet das Optionsmodell und geht dabei auch der Frage nach, ob der deutsche Vorstoß als Vorbild für Österreich dienen sollte.

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Artikel-Nr.
RdW 2021/411

23.07.2021
Heft 7/2021
Autor/in
Daniela Hohenwarter-Mayr

Univ.-Prof. Dr. Daniela Hohenwarter-Mayr, LL.M. lehrt am Institut für Recht der Wirtschaft der Universität Wien Finanzrecht. Ihre Forschungs- und Publikationsschwerpunkte liegen im Bereich des nationalen und internationalen Unternehmenssteuerrechts.

Magdalena Holzer

Univ.-Ass. Magdalena Holzer, MSc (WU), BSc (WU) ist Projektmitarbeiterin mit Schwerpunkt Steuerrecht am Institut für Recht der Wirtschaft der Universität Wien und Senior Associate bei der BDO Austria GmbH.