Im Juni 2021 wurde das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) vom deutschen Gesetzgeber verabschiedet.1 Herzstück dieses Gesetzes ist die Einführung einer Option zur Körperschaftsbesteuerung für Personengesellschaften. Ab 2022 erhalten Personengesellschaften dadurch die Möglichkeit, dieselben ertragsteuerlichen Regelungen in Anspruch zu nehmen wie Kapitalgesellschaften. In der Juli-Ausgabe der RdW wurde das Optionsmodell vorgestellt und kritisch analysiert.2 Der vorliegende Beitrag geht nunmehr auf die konkreten Auswirkungen für die Besteuerung in Österreich ein. Anders als bisher kommt es aufgrund der unterschiedlichen Beurteilung der Steuersubjektivität von optierenden Gesellschaften zu Qualifikations- und Zurechnungskonflikten im Verhältnis zwischen Österreich und Deutschland. Im Beitrag werden diese Konflikte und mögliche Lösungsansätze aufgezeigt.
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