(Hübner-Schwarzinger, SWK 26/2008, S 701)
Aufgrund der im UmgrStG vorgesehenen Rückwirkungsfrist ist der 30. September jedes Jahr ein wichtiger Termin, der nicht versäumt werden sollte. Die Autorin stellt in einer Übersicht potenzielle Maßnahmen für die Unternehmenspraxis dar.
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Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.