Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zählen zu den Verpflichteten iSd 4. Geldwäsche-RL und müssten daher bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit Maßnahmen zur Verhinderung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung anwenden. Demnach seien ein Wirtschaftstreuhänder ua auch dazu verpflichtet, eine Verdachtsmeldung an die Geldwäschemeldestelle zu übermitteln. Die Checkliste skizziert die zentralen Eckpunkte einer derartigen Verdachtsmeldung und die wesentlichen verfahrensrechtlichen Grundlagen.
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