Wirtschaftsrecht

CMR gilt nun auch für innerösterreichische Straßengütertransporte

Peter Csoklich

Am 28. 7. 19901) ist das Binnen-Güterbeförderungsgesetz, BGBl 1990/459, in Kraft getreten. Nach dem durch dieses Gesetz eingefügten § 439 a HGB gilt nun CMR, das Abkommen über den internationalen Straßengütertransport, in der jeweils geltenden Fassung2) auch für rein nationale Beförderungen. Das HGB-Frachtrecht (§§ 425-451 HGB) hat somit weitgehend nur mehr Lückenfüllungsfunktion. Im einzelnen ergeben sich durch dieses Gesetz folgende wesentliche Änderungen:

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Artikel-Nr.
RdW 1990, 368

01.10.1990
Heft 10/1990
Autor/in
Peter Csoklich

RA Mag. Dr. Peter Csoklich studierte Rechtswissenschaft und Betriebswirtschaft in Wien; seit 1993 Partner in der Doralt Seist Csoklich Rechtsanwaltspartnerschaft; Mitglied des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Wien; Honorarprofessor an der Wirtschaftsuniversität Wien; Vertreter des ÖRAK in CCBE-Arbeitsgruppen, ua zum Europäischen Vertragsrecht.

Publikationen:

Zahlreiche Publikationen auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts, etwa International Encyclopedia of Transport Law – Austria2 (gemeinsam mit Jesser), in: International Encyclopedia of Law (2008); Kommentar zu den österr. Parallelbestimmungen zu §§ 63-65, 72–75 dAktG, in: Münchner Kommentar zum Aktiengesetz3 (2008-2012); Kommentierung der §§ 67-70 AktG in Doralt/Nowotny/Kalss, Kommentar zum Aktiengesetz2 (2012); Kommentierung der §§ 407–451 UGB, AÖSp, CMR, in: Jabornegg/Artmann, UGB-Kommentar2 (2010).