Artikelrundschau / Juni 2023 - Teil 1 / Allgemeines - international, EU-Recht, Auslandsbeziehungen

CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM): Neue Meldeverpflichtungen bei Einfuhren aus dem Drittland. Die Neuerungen im Überblick (Hainz/Siller, SWK 16/2023, S. 701)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Eva Pichler-Rohrhofer, MA

Am 10. 5. 2023 seien die EU-Verordnung für ein CO2-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism; CBAM) und die Novelle des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS) unterzeichnet worden und mit 17. 5. 2023 in Kraft getreten. CBAM sei ein wesentlicher Bestandteil des Instrumentariums der EU, um das Ziel einer klimaneutralen Union bis spätestens 2050 zu erreichen. Es solle die kostenlose Zuteilung von EU-EHS-Zertifikaten ersetzen und dem Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen durch Sicherstellung einer gleich hohen CO2-Bepreisung von Einfuhren und inländischen Erzeugnissen entgegenwirken.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2023/471

11.09.2023
Heft 17/2023