Fällt bei einem Zusammenschluss nach Artikel IV UmgrStG bei der übernehmenden Mitunternehmerschaft die Position des Schuldners mit der des Gläubigers zusammen, dann gehen Forderung und Verbindlichkeit durch Confusio unter (§ 1445 ABGB). Buchgewinne und Buchverluste aus der Confusio von Aktiva und Passiva sind nach herrschender Lehre einkommensteuerwirksam. Solche steuerpflichtigen Confusiogewinne oder -verluste sind den Zusammenschlusspartnern im Verhältnis ihrer Beteiligungen an der übernehmenden Mitunternehmerschaft anteilig zuzurechnen.
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StB MMag. Dr. Thomas Walter ist geschäftsführender Gesellschafter der KPMG-Salzburg und Lektor am Institut für Finanzrecht der Universität Salzburg.
Mag. Gottfried Maria Sulz ist selbstständiger Steuerberater sowie Partner und Geschäftsführer von TPA Steuerberatung. Die Schwerpunkte seiner Beratungstätigkeit sind Freie Berufe, Rechtsformgestaltung, Körperschaftsteuer, Gemeinnützigkeit und Umgründungen sowie Stiftungen. Er ist Vorsitzender der AG Gewinnermittlung/Unternehmereinkünfte sowie der AG Gemeinnützigkeit und Spendenwesen, weiters Vorsitzender-Stellvertreter der AG Umgründungssteuerrecht des Fachsenats für Steuer- und Sozialrecht der KSW; Fachautor und Vortragender.