Zur rechtlichen Schutzfähigkeit von KI-Algorithmen
Künstliche Intelligenz (KI), basierend auf komplexen und teilweise selbstlernenden Algorithmen, zählt zu den bedeutenden Trends und Entwicklungen unserer Zeit. Teilweise wurden Bestrebungen zur Digitalisierung auch durch das COVID-19-Umfeld beschleunigt. Die Anwendungsfelder für KI sind vielfältig und reichen von Sprachassistenten, Erkennungssystemen (Bild, Ton, Video) bis hin zum autonomen Fahren. Auf Bundesebene wurden im Zeitraum von 2012 bis 2017 bereits insgesamt rund 350 Mio € in KI-Forschung in Österreich investiert.1 Komplexe Algorithmen sind damit nicht nur ein bedeutsames Werkzeug im Datendschungel der digitalen Revolution, sondern auch ein hohes Investment und ein teures Wirtschaftsgut. Rechtlich abzuklären sind die Möglichkeiten, Algorithmen zu schützen. Wie Algorithmen, ist jedoch auch die Rechtslage insb im Spannungsfeld von Patentrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht komplex.
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