Artikelrundschau August 2020 - Teil 1 / (Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Insolvenzrecht

Corona-bedingte Steuerstundungen - wie geht es weiter nach dem 30. 9. 2020? (Rzeszut/Lebenbauer, SWK 22/2020, S. 1096)

Mag. Franz Proksch / Dr. Erik Tajalli

Viele Corona-bedingte Steuerstundungen laufen bis zum 1. 10. 2020 aus. Mit dem KonStG 2020 werden für den Zeitraum danach "automatische" Steuerstundungen verfügt. Alternativ wird ein Anspruch auf Ratenzahlungen für 12 bis 18 Monate gewährt.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2020/667

07.10.2020
Heft 19/2020