Die staatlichen Unterstützungsleistungen in der Corona-Pandemie werden im Wege der Privatwirtschaftsverwaltung abgewickelt. Nach den einschlägigen Rechtsakten sollen subjektive Rechte der Förderwerber ausgeschlossen sein. Der Beitrag untersucht die Ausgestaltung dieser Hilfen unter dem Blickwinkel der Fiskalgeltung der Grundrechte und des Kontrahierungszwangs.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.