Info aktuell / Gesetzgebung

Coronabedingte Änderungen im EStG, UStG und AlkStG

Bearbeiterin: Sabine Sadlo

In den letzten Sitzungen vor Tagungsende am 12. Juli bis Herbst hat der Nationalrat eine Reihe an Gesetzesbeschlüssen verabschiedet, darunter den Initiativantrag der Regierungsparteien (inklusive eines Abänderungsantrags) IA 20. 5. 2021, 1669/A 27. GP:

Mit einer Änderung im EStG wird klargestellt, dass Zahlungen zum Ersatz entgehender Umsätze ab der Veranlagung 2020 von der Steuerfreiheit ausgenommen sind. Das betrifft die Zuwendungen aus dem Härtefallfonds, aufgrund des ABBAG-Gesetzes sowie den NPO-Lockdown-Zuschuss. Im Sinne einer Gleichbehandlung werden zudem ab der Veranlagung 2021 Zuwendungen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und vergleichbare Zuwendungen der Bundesländer, Gemeinden und gesetzlichen Interessenvertretungen, die Zahlungen zum Ersatz entgehender Umsätze darstellen, von der Steuerfreiheit ausgenommen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2021/567

05.08.2021
Heft 15-16/2021