Im Dezember 2022 sei die Endfassung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) im ABl der EU veröffentlicht und damit ein neues Kapitel in den Transparenzpflichten europäischer Unternehmen aufgeschlagen worden: Ab dem Geschäftsjahr 2024 werde sukzessive die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen, die Berichte über ihre Nachhaltigkeitsleistung veröffentlichen müssen, ausgeweitet; Umfang und Tiefgang der neuen Angabepflichten würden gleichermaßen weit über die gegenwärtig noch geltenden Verpflichtungen hinausgehen. Auch die Anforderungen an die Führung von und Aufsicht über Unternehmen würden durch die CSRD einer Neuwertung unterzogen.
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