Arbeitsrecht

COVID-19-bedingte Beendigung von Arbeitsverhältnissen

RA Dr. Jana Eichmeyer / RA Dr. Karolin Andréewitch

Aufgrund der Pandemie-bedingten tiefsten Rezession seit 1945 haben die Arbeitslosenzahlen 2020 bereits einen historischen Höchststand erreicht. Dennoch wird COVID-19 die inländischen Betriebe auch weit über 2021 hinaus beschäftigen. Zwar halten förderbare Kurzarbeit sowie Bestandsschutzbedingungen für Beihilfen und Förderungen Kündigungswellen und steigende Arbeitslosenzahlen hintan, doch werden sie, bis sich alle Betriebe wieder vollständig erholt haben, nicht finanzierbar sein. Früher oder später werden Arbeitgeber zu Umstrukturierungen - und damit idR auch zu Kündigungen - gezwungen sein. Der Beitrag widmet sich den wichtigsten Praxisfragen, die sich im Falle von Kündigungen im Zuge von COVID-19-Umstrukturierungsmaßnahmen, im Kontext der Kurzarbeit oder bei Gefährdungsfreigestellten iSd § 735 ASVG stellen.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2021/52

28.01.2021
Heft 1/2021
Autor/in
Jana Eichmeyer

Dr. Jana Eichmeyer, LL.M. ist Partnerin bei E+H Rechtsanwälte GmbH und Leiterin der Praxisgruppen Arbeitsrecht und Prozessführung. Sie berät und vertritt die Mandanten in streitigen Verfahren, bei Führung von Vergleichsgesprächen sowie im gesamten Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, insbesondere bei Restrukturierungsmaßnahmen, Individualarbeitsverträgen von Führungskräften, bei Fragen der Betriebsverfassung sowie allen Themen der arbeits- und zivilrechtlichen Prozessführung. Einen weiteren Schwerpunkt ihrer Tätigkeit bildet die arbeitsrechtliche Betreuung und Begleitung von Mandanten im Rahmen von due diligence-Prüfungen und des Betriebsüberganges.

Karolin Andréewitch

Dr. Karolin Andréewitch ist selbstständige Rechtsanwältin und Substitutin bei Eisenberger & Herzog Rechtsanwalts GmbH und Mitglied der Praxisgruppen Arbeitsrecht und Prozessführung. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Beratung bei sämtlichen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie in der Betreuung arbeitsrechtlicher Gerichtsverfahren. Zudem berät sie laufend im Zuge von Due Dilligences und bei Betriebsübergängen. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt im Bereich Global Mobility, den sie in der Kanzlei maßgeblich betreut. Karolin Andréewitch ist Autorin zahlreicher arbeitsrechtlicher Publikationen, hält regelmäßig Vorträge und unterrichtet an der FH Wr. Neustadt.