Änderungen im Wirtschaftstreuhandberufsgesetz und Bilanzbuchhaltungsgesetz stellen klar, dass Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
und Bilanzbuchhalter zur Beratung, Vertretung und zur Ausstellung von Bestätigungen im Zusammenhang mit COVID-19-Maßnahmen berechtigt sind. In diesem Zusammenhang wird auch eine Haftungsbeschränkung für diese Tätigkeiten eingeführt:
Zahlreiche Unterstützungs- und Entschädigungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise sehen vor, dass Wirtschaftstreuhänder/Bilanzbuchhalter die Angaben der Unternehmen zu bestätigen haben (zB Fixkostenzuschuss, EpidemieG, NPO-Unterstützungsfonds, Start-Up Hilfsfonds uam). Oftmals sind diese Bestätigungen zukunftsgerichtet und müssen auf schwer zu prüfenden Grundlagen erstellt werden. Gleichzeitig müssen sich die Berufsangehörigen mit umfassenden und sich in kurzer Zeit ändernden Rechtsgrundlagen auseinandersetzen und sind als Berater bzw Parteienvertreter verpflichtet, die für die zur Verfügung stehenden Unterstützungen und Entschädigungen erforderlichen Bestätigungen rasch auszustellen.
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