Zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Krise wurde vonseiten der öffentlichen Hand ein umfassendes Förderprogramm gestartet. Für die Förderung von Unternehmen, die in Österreich eine wesentliche operative Tätigkeit ausüben, wurde eine eigene Kapitalgesellschaft, die COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG), gegründet, die kapital- und liquiditätsstützende Förderungen für Unternehmen bereitstellt. Dieser Beitrag gibt auszugsweise die von den Autoren im Rahmen der RuSt 2021 (Jahresforum für Recht und Steuern) zu den von der COFAG gewährten Zuschüssen vorgetragenen Inhalte wieder: die europarechtlichen Rahmenbedingungen und die teilweise komplexe inhaltliche Ausgestaltung einzelner Zuschüsse, das neuartige Antrags- und Förderungsprüfungsverfahren, die wichtige Rolle, die Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Bilanzbuchhalter im Fördersystem einnehmen, und eine kritische Würdigung des neu eingeführten Begriffs des "steuerlichen Wohlverhaltens", einem neuen Element in der österreichischen Rechtsordnung.
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