Das Coronavirus versetzt die ganze Welt in einen Ausnahmezustand. In Österreich gelten seit 14. 3. 2020 massiv verschärfte Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus. Zeitgleich an diesem Wochenende (14./15. 3. 2020) beschloss der Gesetzgeber das COVID-19 Gesetz,1 das ua die Errichtung des COVID-19-Krisenfonds und die Ausweitung der Kurzarbeit vorsieht. Wiederum zeitgleich veröffentlichte das BMF eine Information, um auf die massiven Ertragseinbrüche, Liquiditätsengpässe und möglichen Zahlungsverzögerungen bei Unternehmen möglichst rasch und unbürokratisch zu reagieren. Bereits erste interne Schätzungen über das Ausmaß der Ertragseinbrüche bei den Unternehmen und die damit verbundenen Steuerausfälle waren mehr als besorgniserregend.
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