Die Sozialpartner und die Bundesregierung haben sich darauf geeinigt, die COVID-19-Kurzarbeit bis 30. 6. 2021 zu verlängern (siehe BGBl I 2021/42, kundgemacht am 24. 3. 2021).
Für die COVID-19-Kurzarbeit Phase IV ab 1. 4. 2021 sind zwar neue Sozialpartnervereinbarungen abzuschließen, die zuletzt für die C-19-KUA III geltenden Rahmenbedingungen bleiben bis auf wenige Änderungen im Wesentlichen gleich.
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