Die Sozialpartner und die Bundesregierung haben sich auf eine Neuregelung der COVID-19-Kurzarbeit geeinigt (siehe BGBl I 2021/117, ausgegeben am 30. 6. 2021).
Die COVID-19-Kurzarbeit Phase V hat mit 1. 7. 2021 begonnen und wird nun in 2 Modellen fortgeführt:
Modell ❶: Für besonders betroffene Unternehmen (Lockdown oder mindestens 50 % Umsatzrückgang, zB Nachtgastronomie) wird die Kurzarbeit im Wesentlichen unverändert bis Ende 2021 möglich sein.Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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