Die COVID-19-Kurzarbeit Phase V wird ab 1. 7. 2022 in einer geänderten Phase VI fortgeführt und gilt vorerst bis zum 31. 12. 2022.
Die entscheidenden Änderungen betreffen vor allem
das strengere Zulassungsverfahren zur COVID-19-Kurzarbeit sowiedie Einführung von Zuschlägen zur Vergütung von Dienstnehmern.In diesem Beitrag geben wir einen Überblick über die wesentlichen Eckpunkte der Neuregelung der COVID-19-Kurzarbeit Phase VI im Vergleich zur Vorgänger-Variante (Phase V).
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