Aktuelles

COVID-19-Kurzarbeit Phase VI: Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Neuerungen

RA Dr. Stefan Zischka / Mag. Christina Feistritzer (RAA)

Die COVID-19-Kurzarbeit Phase V wird ab 1. 7. 2022 in einer geänderten Phase VI fortgeführt und gilt vorerst bis zum 31. 12. 2022.

Die entscheidenden Änderungen betreffen vor allem

das strengere Zulassungsverfahren zur COVID-19-Kurzarbeit sowiedie Einführung von Zuschlägen zur Vergütung von Dienstnehmern.

In diesem Beitrag geben wir einen Überblick über die wesentlichen Eckpunkte der Neuregelung der COVID-19-Kurzarbeit Phase VI im Vergleich zur Vorgänger-Variante (Phase V).

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Artikel-Nr.
PVP 2022/51

27.07.2022
Heft 7/2022
Autor/in
Stefan Zischka

RA Dr. Stefan Zischka ist Partner und leitet den Fachbereich Arbeitsrecht bei Jank Weiler Operenyi Rechtsanwälte (JWO), dem österreichischen Mitglied des globalen Anwaltsnetzwerkes Deloitte Legal. Er ist Vortragender und Fachautor mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Arbeits- und Sozialrecht sowie Zivil­prozess­recht.

Christina Feistritzer

Mag. Christina Feistritzer ist Juristin im Fachbereich Fremdenrecht in der Servicestelle Einwanderung und Aufenthalt bei der Austrian Business Agency (ABA), einer gemeinnützigen GmbH des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft.