Anmerkungen zu OGH 3 Ob 184/21m1
Aufgrund der pandemiebedingten wirtschaftlichen Turbulenzen, die nunmehr bereits rund zwei Jahre2 in Österreich agierende Unternehmen in Atem halten und deren Ende aktuell leider nicht absehbar ist, dauern Diskussionen betreffend Mietzinszahlungen nach wie vor an. Die Frage, ob diese von Geschäftsraummietern zu bezahlen sind, obwohl das Betreten der Geschäfte behördlich untersagt wurde, wird nicht nur zwischen Mietern und Vermietern und deren Vertretern gerichtlich und außergerichtlich diskutiert. Vielmehr findet dieses Thema große Resonanz in der juristischen Diskussion,3 die zT ähnlich vehement und emotional geführt wird, wie zu anderen pandemietypischen Themen.4 Der OGH hat nun, kurz hintereinander, zwei richtungsweisende Entscheidungen erlassen,5 wovon die jüngere im Hinblick auf die praktische Insolvenzabwicklung hier eine nähere Betrachtung erfährt.
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