Ein Überblick über die Auswirkungen des 1. und 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetzes auf die Exekutionsverfahren
Das 2. COVID-19-Gesetz1 brachte auch Änderungen für die Exekutionsverfahren mit sich; einerseits durch die Regelungen des 1. COVID-19-JuBG,2 die auf die Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen abstellen, andererseits durch die Erfassung einer Pandemie (Epidemie) als Naturkatastrophe in der EO. Einen Teil der Änderungen machte das 4. COVID-19-Gesetz3 wieder rückgängig, ergänzte sie aber durch eine Aufschiebung der Räumungsexekution.
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