Steuerrecht / Blick nach Deutschland

COVID-19 - steuerliche Maßnahmen in Deutschland

Udo Eversloh

Die durch das Corona-Virus COVID-19 verursachte Pandemie beeinträchtigt massiv sowohl das öffentliche wie auch das private Leben sowie die Wirtschaft insgesamt - nicht nur in Deutschland, sondern weltweit. Die Regierungen müssen handeln. Im Folgenden werden - wenn auch nur kursorisch - lediglich steuerrechtliche Maßnahmen von Bund und Ländern in Deutschland vorgestellt, die der schwierigen, für viele sogar existenzgefährdenden Situation Rechnung tragen sollen. Auf wirtschafts-, schul- und arbeitsmarktrechtliche Aspekte des Maßnahmenpakets (zB Kredite, Geschäftsöffnung, Maskentragepflicht, Schulöffnungen, Kurzarbeitergeld, Mindestlohn, Arbeitslosengeld, Urlaubsbeschränkungen, Homeoffice, Kindergeld) kann an dieser Stelle nicht eingegangen werden.

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Artikel-Nr.
RdW 2020/297

22.05.2020
Heft 5/2020
Autor/in
Udo Eversloh

Udo Eversloh, Rechtsanwalt i.R. und Fachpublizist in Köln war jahrelang Ressortleiter Steuerrecht der deutschen Fachzeitschrift Betriebs-Berater. Er ist Autor etlicher Fachbeiträge und Kommentierungen zum Steuer- und Gesellschaftsrecht sowie zum Recht der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und tritt auch als Referent bei Seminaren für Angehörige der steuerberatenden Berufe auf.